Stundenweise Verhinderungspflege
Wenn angehörige Pflegepersonen für einen Abend ins Theater oder Kino gehen möchten und für diese Zeit nicht für die Pflege der Person, die Sie betreuen, zur Verfügung stehen, kann auch stundenweise Verhinderungspflege beansprucht werden.
Das Pflegegeld wird nicht gekürzt, sofern die Verhinderungspflege weniger als/ genau 8 Stunden in Anspruch nimmt. Wird die Verhinderungspflege länger in Anspruch genommen, wird die Hälfte des Pflegegeldes weiter gezahlt.
Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Die Verhinderungspflege von maximal 1.612 € kann nur erhalten, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Man wird zuvor seit mindestens 6 Wochen von einer Privatperson ( Angehöriger oder Bekannter) gepflegt
- Man erhält Pflegegeld
- Die Verhinderungspflege wird von einem professionellen Pflegedienst übernommen oder von einer privaten Pflegeperson, die nicht bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert ist
Welchen Pflegegrad benötigt man für Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege können nur Menschen beziehen, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen mindestens in den Pflegegrad 2 eingeteilt wurden.
Man kann Verhinderungspflege auch rückwirkend in Anspruch nehmen.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren!
Kurzzeitpflege ist das stationäre Pendant zur Verhinderungspflege: Fällt die private Pflegeperson kurzzeitig aus, finanziert die Pflegeversicherung bis zu 1.612 € für maximal 56 Tage im Jahr einen stationären Aufenthalt.
Wenn die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird, kann die Hälfte des Geldes auf die Verhinderungspflege gerechnet werden, so dass am Ende 806 € mehr im Jahr zur Verfügung stehen, also 2.410 €, die für die Verhinderungspflege aufgewandt werden können.
Umgekehrt ist dies auch möglich, bloß dass dann die vollen Beträge der Verhinderungspflege, also 1.612 €, umgewidmet werden können und die Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden können.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Um die Verhinderungspflege zu beantragen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dieser Antrag ist bei der Pflegekasse erhältlich.
Der Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, können sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, um z.B. eine Betreuung im Alltag sicher zu stellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.
Wer erhält den Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, erhalten einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich.
In welcher Form wird der Entlastungsbetrag gewährt?
Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann zur ( Ko-) Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste oder anderen Anbietern verwendet werden.
Außerdem kann er für Leistungn durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt; er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet.
Nicht vollständig ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
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